Stornierungs- und Rückerstattungsbedingungen
5.1. Falls ein Teilnehmer seine Teilnahme am MIR absagen muss, hat er den Organisator zwingend per E-Mail an die Adresse jean-francois.brin@clubmaseratifrance.com unter Angabe der Gründe und mit entsprechenden Nachweisen für seine Stornierung der Veranstaltung zu benachrichtigen. Die Stornierungsmitteilung ist nur wirksam, wenn sie vollständig ist und per E-Mail eingeht. 5.2. Jede Stornierung der Reservierung für die Veranstaltung, die vom Teilnehmer gemäß Abschnitt 5.1 dem Organisator vor dem 21. März 2026 (T-180) mitgeteilt wird, führt zu einer Rückerstattung des gesamten gezahlten Betrags abzüglich eventueller Bankgebühren per Überweisung innerhalb von fünfzehn (15) Werktagen ab dem Datum, an dem der Teilnehmer seine eigenen Bankdaten mitgeteilt hat.
5.3. Sofern die Gründe für die Stornierung der Teilnahme unter die in Artikel 7 genannten Fälle höherer Gewalt fallen, durch ein ärztliches Attest des Teilnehmers oder durch die nachgewiesene Nichtverfügbarkeit des angemeldeten Fahrzeugs gerechtfertigt sind, führt jede Stornierung der Reservierung für die Veranstaltung, die vom Teilnehmer gemäß Abschnitt 5.1 dem Organisator vor dem 20. Juni 2026 (T-90) mitgeteilt wird, zu einer Rückerstattung von 50 % des gesamten gezahlten Betrags abzüglich eventueller Bankgebühren per Überweisung innerhalb von fünfzehn (15) Werktagen ab dem Datum, an dem der Teilnehmer seine eigenen Bankdaten mitgeteilt hat.
5.4. Sofern die Gründe für die Stornierung der Teilnahme unter die in Artikel 7 genannten Fälle höherer Gewalt fallen, durch ein ärztliches Attest des Teilnehmers oder durch die nachgewiesene Nichtverfügbarkeit des angemeldeten Fahrzeugs gerechtfertigt sind, führt jede Stornierung der Reservierung für die Veranstaltung, die vom Teilnehmer gemäß Abschnitt 5.1 dem Organisator vor dem 3. August 2026 (T-45) mitgeteilt wird, zu einer Rückerstattung von 30 % des gesamten gezahlten Betrags abzüglich eventueller Bankgebühren per Überweisung innerhalb von fünfzehn (15) Werktagen ab dem Datum, an dem der Teilnehmer seine eigenen Bankdaten mitgeteilt hat.
5.5. Jede Stornierung der Teilnahme an der Veranstaltung durch den Teilnehmer nach dem 21. März 2026 (T-180), deren Bedingungen nicht unter die in den Abschnitten 5.3 oder 5.4 beschriebenen Fälle fallen oder deren Mitteilung nicht Abschnitt 5.1 entspricht, führt zu keinerlei Rückerstattung durch den Organisator.